B | Zusatzleistungen

Zusatzleistungen

Folgende Zusatzleistungen werden angeboten und können von Ihnen in Anspruch genommen werden:

Serviceleistungen

Küche (gemäss Menü-Wochenplan)

Einheit

Euro

Frühstück (incl. Zimmerservice)

einzeln

6,40

Frühstück (incl. Zimmerservice)

Monatsabo

170,00

Mittagessen (im Speisesaal)

einzeln

9,50

Mittagessen (im Speisesaal)

Monatsabo

256,00

Abendessen (incl. Zimmerservice)

einzeln

6,80

Abendessen (incl. Zimmerservice)

Monatsabo

190,00

Zimmerservice

pro Service

1,80

Hauswirtschaftsdienste

Einheit

Euro

Reinigung des Appart. 1 Std. wöchentl.

Monatsabo

129,00

Reinigung des Appart. 1 ¼ Std. wöchentl.

Monatsabo

161,00

Reinigung des Appart. 1 ¼ Std. wöchentl.

Monatsabo

193,00

Wäsche Maschine 30°/40°

pro Monatsabo

4,00

Wäsche Maschine 60°

pro Monatsabo

4,00

Wäsche Maschine 95°

pro Monatsabo

4,50

Waschmittel

pro Monatsabo

1,00

Trockner

pro Monatsabo

4,50

Wäsche zusammenlegen

pro 10 Min.

5,40

Bügeln

pro Stunde

32,00

Mangeln

pro Stunde

32,00

Hauswirtschaftliche Hilfestellung, wie z.B. Vorhänge abnehmen / aufhängen,
Reinigung Appartment

pro Stunde

32,00

Hausmeister- und Handwerkerservice

pro Stunde

37,50

Einkaufsservice

Einheit

Euro

Einkauf (Sammeleinkauf)

pro Einkaufstag

3,00

Serviceleistungen

Einheit

Euro

Begleitung bei Arztbesuchen

pro Stunde

39,00

Ergo- und Physiotherapie – die Abrechnung erfolgt i.d.R. über die Krankenkasse (Behandlung über externe Fachkräfte, die auch in´s Haus kommen)

Sonstige Kosten

Einheit

Euro

Belegung des Appartements mit einer zweiten Person

pro Monat

400,00

PKW Tiefgarage

pro Monat

110,00 – 130,00

Telefoneinheit: Deutsches Festnetz und deutsches Mobilfunknetz

pro Einheit

kostenlos

Schnurloses Telefon zusätzlich

pro Monat

7,00

Stromverbrauch – direkte Abrechnung mit den Stadtwerken München

Pflegedienst

Für den Fall der Pflegebedürftigkeit können Sie unseren hauseigenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es steht Ihnen aber auch frei, sich durch Ihre Angehörigen oder einen externen ambulanten Pflegedienst versorgen zu lassen.
Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes muss ein eigener Pflegevertrag mit dem jeweiligen Pflegedienst abgeschlossen werden.
Die Berechnung der Pflegeleistungen erfolgt nach SGB V und SGB XI.

Selbstverständlich können Sie sich von einem Hausarzt Ihrer Wahl weiter betreuen lassen!