Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen werden angeboten und können von Ihnen in Anspruch genommen werden:
Serviceleistungen
Küche (gemäss Menü-Wochenplan)
Einheit
Euro
Frühstück (incl. Zimmerservice)
einzeln
5,75
Frühstück (incl. Zimmerservice)
Monatsabo
155,00
Mittagessen (im Speisesaal)
einzeln
8,60
Mittagessen (im Speisesaal)
Monatsabo
233,00
Abendessen (incl. Zimmerservice)
einzeln
6,20
Abendessen (incl. Zimmerservice)
Monatsabo
173,00
Zimmerservice
pro Service
1,60
Hauswirtschaftsdienste
Einheit
Euro
Reinigung des Appart. 1 Std. wöchentl.
Monatsabo
117,00
Reinigung des Appart. 1 ¼ Std. wöchentl.
Monatsabo
146,00
Reinigung des Appart. 1 ¼ Std. wöchentl.
Monatsabo
175,00
Wäsche Maschine 30°/40°
pro Monatsabo
3,50
Wäsche Maschine 60°
pro Monatsabo
3,50
Wäsche Maschine 95°
pro Monatsabo
4,00
Waschmittel
pro Monatsabo
1,00
Trockner
pro Monatsabo
3,80
Wäsche zusammenlegen
pro 10 Min.
4,50
Bügeln
pro Stunde
29,00
Mangeln
pro Stunde
29,00
Hauswirtschaftliche Hilfestellung, wie z.B. Vorhänge abnehmen / aufhängen,
Reinigung Appartment
pro Stunde
29,00
Hausmeister- und Handwerkerservice
pro Stunde
34,00
Einkaufsservice
Einheit
Euro
Einkauf (Sammeleinkauf)
pro Einkaufstag
2,20
Serviceleistungen
Einheit
Euro
Begleitung bei Arztbesuchen
pro Stunde
35,50
Ergo- und Physiotherapie – die Abrechnung erfolgt i.d.R. über die Krankenkasse (Behandlung über externe Fachkräfte, die auch in´s Haus kommen)
Sonstige Kosten
Einheit
Euro
Belegung des Appartements mit einer zweiten Person
pro Monat
300,00
PKW Tiefgarage
pro Monat
90,00
Telefoneinheit: Deutsches Festnetz und deutsches Mobilfunknetz
pro Einheit
kostenlos
Schnurloses Telefon zusätzlich
pro Monat
6,00
Stromverbrauch – direkte Abrechnung mit den Stadtwerken München
Pflegedienst
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit können Sie unseren hauseigenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es steht Ihnen aber auch frei, sich durch Ihre Angehörigen oder einen externen ambulanten Pflegedienst versorgen zu lassen.
Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes muss ein eigener Pflegevertrag mit dem jeweiligen Pflegedienst abgeschlossen werden.
Die Berechnung der Pflegeleistungen erfolgt nach SGB V und SGB XI.
Selbstverständlich können Sie sich von einem Hausarzt Ihrer Wahl weiter betreuen lassen!